Anlässlich des verkaufsoffenen Sonntags „Schmankerl+Kunst“ am 3.11.2019 sucht der Stadtmarketingverein Cham erleben e. V. die schönsten Fotos der Kreisstadt. Einsendeschluss ist der 25.10.2019, 24 Uhr.
Die schönsten Bilder werden großformatig gedruckt und beim verkaufsoffenen Sonntag am 3.11.2019 im Rathaus Cham ausgestellt. Dort findet die Abstimmung zur Ermittlung der Sieger des Fotowettbewerbs statt.
Die großformatigen Drucke können über eine stille Auktion beim verkaufsoffenen Sonntag erworben werden. Den Erlös aus dieser Auktion spendet der Verein Cham erleben e. V. für einen guten Zweck an die Chamer Tafel.
Bevor Sie Ihr Foto einreichen, gehen Sie bitte folgende Checkliste durch:
- Wurde das Foto im Stadtgebiet Cham aufgenommen? Ist dies auch eindeutig erkennbar?
- Haben Sie alle Rechte an dem Foto?
- Besitzen Sie die erforderlichen schriftlichen Einwilligungen aller abgebildeten Personen bzw. der Erziehungsberechtigten im Falle von abgebildeten Minderjährigen?
- Werden alle Teilnahmebedingungen erfüllt?
Teilnahmebedingungen
- Anlass
Aus Anlass des verkaufsoffenen Sonntages mit dem Thema „Schmankerl+Kunst“ veranstaltet der Verein Cham erleben e.V. („Veranstalter“) einen Fotowettbewerb unter dem Motto „Mein schönes Cham“. Die besten Bilder werden großformatig gedruckt und beim verkaufsoffenen Sonntag am 3.11.2019 im Rathaus Cham ausgestellt. Dort findet eine stille Auktion der Bilder statt. Die Einnahmen daraus werden einem guten Zweck gespendet.
- Motivwahl
Das Foto muss im Stadtgebiet Cham (Ortsteile eingeschlossen) aufgenommen worden sein. Der Bezug zu der Stadt Cham muss eindeutig erkennbar sein. Das Foto darf keinen Rahmen, keine Schrift oder sonstige Grafikbestandteile (wie z. B. Sprechblasen) enthalten. Bildbearbeitungen sind erlaubt. Montagen sind als solche zu kennzeichnen bzw. mittzuteilen.
- Teilnahme
Bis zum 25.10.2019, 24.00 Uhr, können Sie mit maximal einem Foto pro Fotograf am Wettbewerb teilnehmen, indem Sie Ihr Foto an folgende Adresse: foto@cham-erleben.de. Sollte eine Einsendung per E-Mail nicht möglich sein, kann ein digitaler Datenträger (USB-Stick, DVD) auch per Post an Cham erleben e. V., Straubinger Str. 2a, 93413 Cham eingesendet werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnahmezeitraum nach eigenem Ermessen zu verlängern. Die Bilder können auch über einen Online-Datenübertragungsdienst wie www.wetransfer.com eingereicht werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass der/die Teilnehmenden die notwendigen Informationen zu ihrer Person eindeutig zuordnen.
- Technische Anforderungen an die Fotos
Die Fotos müssen digital realisiert worden sein und möglichst als JPEG-Datei eingesendet werden. Für den Druck der Bilder wird eine Auflösung von mind. 3000 x 4000 Pixel benötigt. Das entspricht einer Auflösung von mindesten 8Mpix. Die Fotos sollten von uns auf DIN 3 ausgedruckt werden können. Die Teilnehmenden müssen ihrem Foto einen Titel geben und können zusätzlich eine kurze Erklärung zur Bildidee mitteilen. Bildbearbeitungen sind erlaubt. Montagen sind als solche zu kennzeichnen bzw. mittzuteilen. Die Fotos werden so präsentiert, wie sie in der übersandten Datei erscheinen. Farbverbindlichkeiten können nicht gewährleistet werden.
- Teilnahmeausschluss
Mitmachen können alle Interessierten ab 16 Jahren, mit Ausnahme von Mitarbeiter/-innen des Vereins Cham erleben e.V. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen von dem Wettbewerb auszuschließen. Wer unwahre Personenangaben macht, kann ebenfalls ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Preise nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
- Verfahren
Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt über das einsenden Ihres Fotos an die E-Mail-Adresse
foto@cham-erleben.de oder per Einsendung eines digitalen Datenträgers (USB-Stick, DVD) per Post an Cham erleben e. V., Straubinger Str. 2a, 93413 Cham. Die Angabe einer gültigen und korrekten E-Mail-Adresse und Telefonnummer des/der Teilnehmenden ist erforderlich. Insbesondere im Falle eines Gewinns erfolgt der weitere Kontakt über diese E-Mail-Adresse. Mit dem Einsenden eines Fotos erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs an und erklären sich mit dessen Veröffentlichung einverstanden.
Per Post eingesandte Fotoabzüge werden nicht zum Wettbewerb zugelassen. Diese und eingereichte digitale Datenträger werden nicht an den Absender zurück geschickt. Auch Bilder, die über unsere Social Media-Kanäle zugeleitet werden, nehmen nicht am Wettbewerb teil.
Nach Teilnahmeschluss eingehende Fotos werden nicht berücksichtigt. Zur Überprüfung dient der elektronisch protokollierte Eingang des Uploads der jeweiligen Datei bzw. der Poststempel mit der Frist von einem Tag vor Teilnahmeschluss. Eine Ersetzung der hochgeladenen Fotos oder andere nachträglichen Änderungen daran sind nicht zulässig.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die eingereichten Fotos zum Wettbewerb zuzulassen bzw. online zu veröffentlichen. Insoweit ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Bei Erfüllung der Teilnahmebedingungen werden die Fotos gesichtet. Bei sehr vielen Einsendungen behält sich der Veranstalter vor zusammen mit einer Jury, die vom Verein Cham erleben e.V. berufen wird, 10 Bilder auszuwählen. Diese werden dann großformatig zum Druck auf Leinwand in Auftrag gegeben.
Die veröffentlichten Fotos werden voraussichtlich am 3.11.2019, von 10 Uhr bis 17 Uhr zur Abstimmung freigegeben. Die Abstimmung findet im Rathaus Cham statt. Jeder Gast der Veranstaltung Schmankerl+Kunst darf nur für ein gezeigtes Foto abstimmen. Die Abstimmung erfolgt über einen Stimmzettel, der ausgefüllt wird und in einer verschlossenen Box aufbewahrt wird, bis zur endgültigen Auszählung. Die Stimmzettelabgabe wird überwacht von Mitarbeitern des Vereins Cham erleben e.V. Die Auszählung erfolgt von ebendiesen. Die Gewinner ergeben sich ausschließlich aus dem Ergebnis dieser Abstimmung. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die großformatigen Drucke auf Leinwand werden gleichzeitig in einer stillen Auktion angeboten. Der Erlös dieser Versteigerung wird gespendet an die Chamer Tafel. Dazu kann für jedes Bild über ein ausliegendes Formular ein Angebot vor Ort in o. g. Zeitraum der Ausstellung abgegeben werden. Dazu wird vor Ort ein Mindestgebot bekannt gegeben. Der/die Bieter/-in, der/die das höchste Angebot abgibt, erhält den Zuschlag. Die neuen Eigentümer der Bilder werden im November 2019 informiert und eine Übergabe des Bildes vereinbart.
Die Gewinner des Fotowettbewerbs werden voraussichtlich im November 2019 per E-Mail oder Telefon über die Prämierung informiert. Einige der Preise werden voraussichtlich an die Gewinner versandt. Hierfür haben die jeweiligen Gewinner ihre vollständige postalische Anschrift baldmöglich nach Erhalt einer entsprechenden Benachrichtigung dem Veranstalter mitzuteilen. Unter Ausschluss des Rechtswegs gilt, dass kein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns oder auf einen Umtausch besteht.
- Gewinnverteilung
Die drei Bestplatzierten erhalten folgende Gewinne:
- Platz: Cham-Gutscheine im Wert von 150,- Euro
- Platz: Cham-Gutscheine im Wert von 100,- Euro
- Platz: Cham-Gutscheine im Wert von 50,- Euro
Die Plätze 4 bis 10 erhalten je einen Cham-Gutschein im Wert von 10,- Euro.
Eine Auszeichnung oder Benennung der weiteren Platzierungen erfolgt nicht. Die Namen der Gewinner werden so wie sie bei der Einsendung angegeben wurden bekannt gegeben. Weitere Informationen (z. B. Wohnort) werden nicht veröffentlicht.
- Nutzungsrechte und Rechte Dritter
Jeder Teilnehmende räumt dem Verein Cham erleben e.V. als Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den eingesendeten Fotos ein. Dies umfasst insbesondere auch das Recht zur Veröffentlichung, zur Bearbeitung und Veränderung des Werkes, zur Nutzung in umgestalteter Form sowie das Recht zur Unterlizensierung und die Weitergabe der urheberrechtsfähigen Teil- und Gesamtleistung an Dritte. Jeder Teilnehmende überträgt insbesondere auch das Recht, die Arbeiten zu vervielfältigen, zu verbreiten und aufzuführen, vorzuführen bzw. vortragen zu lassen sowie mit anderen Werkarten zu verbinden. Soweit die Teilnehmenden Titel- oder Markenrechte an den erstellten Arbeiten erworben haben, übertragen sie auch diese in dem oben genannten Umfang. Die Übertragung der Rechte erfolgt dauerhaft, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Rechtsübertragung gilt auch für die geänderte, z. B. verkürzte, ergänzte, aktualisierte, ganz oder teilweise integrierte, vom Veranstalter oder seinen Beauftragten fortentwickelten Teil-/ Gesamtleistungen sowie für Verleih und Vermietung. Eine Verpflichtung zur Verwertung der Nutzungsrechte besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen. Ein den Teilnehmenden nach § 41 UrhG zustehendes Rückrufsrecht wegen Nichtausübung des jeweils übertragenen Nutzungsrechtes ist für die Dauer von fünf Jahren ab dessen Übertragung ausgeschlossen.
Die Teilnehmenden versichern, dass sie über alle Rechte am eingereichten Fotomaterial verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte haben, dass das eingereichte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sofern auf dem Fotomaterial eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, muss von jedem einzelnen Abgebildeten eine Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt und auf Anforderung des Veranstalters schriftlich vorgelegt werden. Bei Abbildung Minderjähriger ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.
- Unzulässige Inhalte
Die Teilnehmenden dürfen keine Fotos einreichen, die gegen die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, und Namensrechte Dritter) verstoßen. Es dürfen insbesondere keine Fotos eingereicht werden, die strafrechtlich relevante, pornografische, jugendgefährdende, ordnungswidrige, rassistische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte haben, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen können. Ebenfalls dürfen keine Fotos eingereicht werden, die Produkte, Dienstleistungen und/oder Kennzeichen bewerben. Der Ausschluss, die Sperrung oder die Löschung von Fotos liegt im freien Ermessen des Vereins Cham erleben e. V. und kann ohne Anhörung der betroffenen Teilnehmenden zu jeder Zeit erfolgen, wenn eingereichte Beiträge gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen verstoßen oder ein entsprechender Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann. Der Rechtsweg sowie jedwede Ansprüche wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung von Bildmaterial gegenüber dem Verein Cham erleben e. V. sind ausgeschlossen.
- Haftungsfreistellung
Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Verein Cham erleben e.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. den Verein Cham erleben e.V. auf erstes Anfordern zu entschädigen, wenn Schäden auf einer Nutzung der Beiträge des Teilnehmenden beruhen, insbesondere wenn Dritte geltend machen, dass die Beiträge ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte verletzen. Die Teilnehmenden stellen den Verein Cham erleben e.V. von sämtlichen aus einer solchen Inanspruchnahme entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.
- Abbruch des Wettbewerbs
Der Wettbewerb kann von Seiten des Veranstalters jederzeit aus wichtigen Gründen abgebrochen werden. Unter anderem kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn eine reguläre bzw. ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs insbesondere aus rechtlichen, personellen, technischen (z. B. Fehler der Soft- oder Hardware) oder aus sonstigen unvorhergesehenen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Die Entscheidung über einen Abbruch steht im Ermessen des Veranstalters. Ansprüche hieraus sowie der Rechtsweg sind insoweit ausgeschlossen.
- Datenschutz
Der Verein Cham erleben e.V. erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Anmeldung über die Wettbewerbsseite registrierten Daten der Teilnehmenden für die Dauer des Wettbewerbs, längstens jedoch bis zum 31.12.2020. Danach werden diese gelöscht. Dies gilt nicht für die personenbezogenen Daten der Gewinner, die dauerhaft gespeichert werden. Erforderliche Namensdaten werden darüber hinaus zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte gespeichert und genannt. Zweck der Datenspeicherung ist die Durchführung des Wettbewerbs (d. h. insbesondere die Kommunikation mit den Teilnehmenden allgemein einschließlich Einladung zur Preisverleihung, die Übermittlung der Daten der Preisträger an beteiligte Dritte, z. B. an Agenturen) sowie die Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzungsrechteeinräumung (siehe Ziff. 8). Für darüber hinausgehende Zwecke werden die Registrierungsdaten ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen nicht verwendet.
- Aktualisierung
Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Aktualisierung und Anpassung dieser Teilnahmebedingungen vor, ohne die Teilnehmenden gesondert davon zu informieren. Der geltende Wortlaut der Teilnahmebedingungen kann unter www.cham-erleben.de eingesehen werden.
- Schlussbestimmungen
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Alle Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Durch den Wettbewerb werden keine wirtschaftlichen oder werblichen Zwecke verfolgt. Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu den Betreibern von Sozialen Netzwerken und wurde nicht von solchen Betreibern gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für diese Teilnahmebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Cham, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.