Homepage des Stadtmarketingvereins der Kreisstadt Cham
Bedingungen zur Einlösung / Ausgabe von Gutscheinen
Der Gutschein kann bei den aktuell teilnehmenden Geschäften und Unternehmen eingelöst werden.
Der Gutschein kann nur einmal eingelöst werden.
Der Gutschein kann jeweils nur während des Bezahlvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich.
Der Gutscheingegenwert kann nicht in bar ausbezahlt werden und wird auch nicht verzinst. Eine Teileinlösung ist ausgeschlossen.
Der Anspruch auf Einlösung des Gutscheins verjährt zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs. Ein Wertersatz ist sodann auch ausgeschlossen.
Ein Weiterverkauf von Gutscheinen ist nicht gestattet.